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edoobox ist DSG und DSGVO Konform

Wie muss ich vorgehen, damit mein edoobox Konto DSGVO (EU) konform ist?

Falls sich eine Niederlassung Ihres Unternehmens in einem EU-Mitgliedsstaat befindet oder Sie edoobox-Angebote an Personen in der EU anbieten, unterliegen Sie den DSGVO.

Sobald Sie nach der Testphase ein edoobox Abonnement wählen, werden Sie aufgefordert den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag digital zu unterzeichnen.

  • Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO und Vertraulichkeitsvereinbarung

  • Datenschutzrichtlinien

Wie muss ich vorgehen, damit mein edoobox Konto DSG (Schweiz) konform ist?

Sobald Sie personenbezogene Daten von einer natürlichen Person aus der Schweiz verarbeiten, müssen Sie ein DSG konformes Buchungssystem verwenden. Dies basiert auf der Bundesgesetz BBI 2020 7639.

Sobald Sie nach der Testphase ein edoobox Abonnement wählen, werden Sie aufgefordert den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag digital zu unterzeichnen.

Gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Wählen Sie in der «App-Menu»A unter «Einstellungen», «Datenschutzerklärung»B an

  2. In der Datenschutzerklärung finden Sie die Schaltfläche «Erklärung bearbeiten» C

  3. Wählen Sie aus den drei Optionen die für Ihr Business passende Option. Es können auch gleich mehrere Verträge unterzeichnet werden, falls für Ihr Business-Case dies notwendig ist.

  4. Klicken Sie auf die Schaltfläche «Auftragsdatenverarbeitungsvertrag unterzeichnen» D

  5. Sie erhalten ein E-Mail mit einem Link zum Vertrag, den Sie online prüfen und signieren können

  6. Unterzeichnen Sie den Vertrag auf der letzten Seite.

  7. Der unterzeichnete Vertrag wird Ihnen per E-Mail zugesendet.

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Tipp: Anpassen Gesetztestexte

Wir empfehlen Ihnen Ihre Datenschutzrichtlinie/Datenschutzerklärung und Ihre Geschäftsbedingungen (AGB) zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen (Diese finden Sie in der «Hauptnavigation» bei den «Einstellungen» unter «Gesetzestexte».

Bitte Beachten: bestehende Kunden

Für bestehende Kunden empfehlen wir diese Aktion so bald wie möglich durchzuführen. Nach DSGVO sind wir verpflichtet einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO gegenseitig zu unterzeichnen.

Weiter Informationen zur DSGVO finden Sie unter folgendem Link

Signable

Der Vertrag wird über den Anbieter Signable online von beiden Parteien signiert.

Verwandte Anleitungen

Stichwörter für diese Anleitung

DSGVO ¦ Datenschutz ¦ Vertrag ¦ Signable ¦ Datenschutzerklärung


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